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Potentialberatung NRW


Der wirtschaftliche Wandel moderner Gesellschaften vollzieht sich zunehmend rasanter. Unternehmen, die zukünftig auf dem hart umkämpften Markt bestehen möchten, benötigen neben Flexibilität vor allem gesunde, leistungsfähige Beschäftigte sowie innovative Arbeitsabläufe.

Um Potentiale zukünftig noch erfolgreicher zu entwickeln und damit die wettbewerbsfähig zu stärken, bietet die Landesregierung schnelle und unbürokratische Hilfe in Form verschiedener Förderprogramme, z. B. mit der Potentialberatung (NRW) sowohl für kleine als auch mittelständische Unternehmen. 

 

Wer kann eine Potentialberatung (NRW) in Anspruch nehmen?               

·    Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen,  

·    Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten,

·    Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Darüber hinaus steht Kleinstunternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von 1 bis 10 MitarbeiterInnen das Bundesprogramm "unternehmensWert: Mensch" zur Verfügung.

 

Potentialberatung NRW - Förderhöhe

Bezuschusst werden 50% der notwendigen Ausgaben für 1 bis 10 Beratungstage, höchstens jedoch maximal 500,00 Euro/Beratungstag.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Potentialberatung NRW.


Welche zentralen Themen können für Unternehmen Gegenstand einer Potentialberatung sein?

Unternehmen können mit Hilfe der Potentialberatung sowohl Ihre Stärken als auch Entwicklungsbereiche ermitteln sowie unternehmensspezifischen Lösungsstrategien entwickeln.

 

Welche zentralen Themenfelder werden von der Potentialberatung NRW abgedeckt?

·    Arbeitsorganisation

·    Digitalisierung

·    Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung

·    Demografischer Wandel

·    Gesundheit

 

Wo und wie können Unternehmen die Potentialberatung NRW beantragen?

Informationen und kompetente Beratung erhalten Unternehmen bei den landesweiten Beratungsstellen, zum Beispiel bei den Regionalagenturen, Kammern und Einrichtungen der Wirtschaftsförderung. Vor Beginn des betriebl. Beratungsprozesses wird eine fachliche Stellungnahme Ihrer Vorhaben durch eine Beratungsstelle zwingend vorausgesetzt.                                                          

 

Die komprimierte Darstellung zur Potentialberatung NRW orientiert sich vorwiegend an den 'Ausführungen und Erläuterungen zur Potentialberatung NRW' der G.I.B. - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm Potentialberatung NRW erhalten Sie über den nachfolgenden Link:

https://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/potentialberatung

 

Weitere Förderprogramme, welche Sie unter bestimmten Voraussetzungen nutzen können sowie deren Links, sind:

"Bildungsscheck NRW" (Achtung: Verfahrensänderungen ab dem 01.04.2020):

https://www.mags.nrw/bildungsscheck-neue-regeln


"unternehmensWert: Mensch"

https://www.unternehmens-wert-mensch.de/startseite.html


(Stand Mai 2020, ohne Gewähr)

 

... wann dürfen wir Sie dabei unterstützen sich aktiv zu einer lernenden Organisation zu entwickeln und Ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu optimieren?

Wir beraten Sie gerne persönlich vor Ort in einem für Sie selbstverständlich kostenfreien und unverbindlichen Gespräch zu betriebliche Fördermöglichkeiten.                                                      

 

Ihre

MARKRO Training & Coaching

 

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